IGM Energy

AGB

Stand: 09.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit uns (IGM Energy) und unseren Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nur insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Als Zustimmung gilt nicht, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 

(2) Für alle Bestellungen über unsere Website und Kleinanzeigen durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-bedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

(3) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (Ware), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung. 

(4)  Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen

(1) Die Einzelheiten zu Verträgen über den Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung, finden sich im jeweiligen Angebot. 

(2) Unsere Angebote im Internet sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. 

(3) Der Vertrag kommt durch Bestellung der Ware oder der Dienstleistung durch den Kunden (Vertragsangebot) und Annahme durch uns zustande. Die Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail), in welcher wir dem Kunden die Ausführung der Bestellung oder die Auslieferung der Ware bestätigen (Auftragsbestätigung oder Rechnung). Die bloße Zugangsbestätigung oder die Bestellbestätigungsemail der Website stellen noch keine Annahme der Bestellung dar. Sofern sich aus der Bestellung des Kunden nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei uns anzunehmen. 

(4)  Auf Anfrage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches wir Ihnen in Textform übermitteln und an das wir uns drei Tage gebunden halten. In diesem Fall kommt der Vertragsschluss vorbehaltlich der Produktverfügbarkeit durch Annahme unseres Angebotes durch entsprechende Bestellung bzw. Bestätigung des Angebotes durch den Kunden zustande. 

(5) Der Verkauf der angebotenen Waren erfolgt durch das Kontaktformular der Website oder Kleinanzeigen nur in handelsüblichen Mengen, die zur Errichtung einzelner Photovoltaikanlagen mit Energiespeicher im Eigenheimbereich üblich sind. Größere Mengen sind bei dem persönlichen Ansprechpartner bei IGM Energy anzufragen und werden individuell angeboten und bestätigt.

Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.

§ 3 Lieferbedingungen

(1) Bei den von uns angegebenen Lieferterminen handelt es sich um unverbindliche Liefertermine. Die Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies konkret vereinbart wurde. Bei Vorkasse erfolgt die Versendung der Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises sowie der Transport- und Versandkosten. 

(2) Sofern wir verbindliche Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z. B. Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb des neuen Liefertermins nicht verfügbar, wird der Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. In diesem Fall sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als Fall der zum Rücktritt berechtigenden Nichtverfügbarkeit der Ware gilt, wenn uns der Zulieferer nicht beliefert und uns hierfür kein Verschulden trifft. 

(3) Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesen Fällen mit der Übergabe auf den Kunden über. 

(4) Auf Verlangen und Kosten des Kunden kann die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt werden (Versendungskauf). In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. In Einzelfällen erfolgt die Lieferung hierbei direkt vom Hersteller an den Kunden (Streckengeschäft). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Sofern von dem Kunden gewünscht, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung. 

(5) Für Bestellungen über die Website oder Kleinanzeigen erfolgt die Lieferung nur innerhalb von Deutschland. Für Lieferungen in andere Länder setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. 

(6) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit). 

(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 50,00 für Bearbeitungskosten. Zusätzlich berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR 10,00 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 

(8) Das Warenausgangsdatum kann im Kundenauftrag maximal zwei Wochen ab dem Tag der ersten Verfügbarkeit in die Zukunft geschoben werden. Solange werden wir die Artikel lagern. Danach behalten wir uns die Stornierung gegen Gebühr gem. § 9 (10) vor oder erstellen einen neuen Auftrag mit dem frühesten Warenausgang zum Erstellungszeitpunkt und Preissetzung des neuen Auftrags.

§ 4 Preise sowie Transport- und Versandkosten

(1) Bei den von uns genannten und in den jeweiligen Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise stellen – sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist – Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer dar. Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

(2) Transport-, Verpackungs- und Versandkosten sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet, es sei denn, es wurde eine versandkostenfreie Lieferung vereinbart. Ebenso verhält es sich mit den Kosten einer ggf. von dem Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben sind ebenfalls von dem Kunden zu tragen. 

(3) Transportkosten werden anhand des Gewichtes und dem Volumen der bestellten Waren berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wie weit die Lieferadresse von unserem Lager entfernt ist.

(5) Transportkosten für Lieferungen für das europäische Ausland werden anhand des Gewichtes und der Postleitzahl des Empfängers berechnet. 

(6) Bei Energiespeichersystemen kommt bei sämtlichen Versendungen ein Gefahrgutzuschlag hinzu. Dieser beträgt für Versendungen innerhalb Deutschlands EUR 20,00 und innerhalb von Europa EUR 30,00. Bei Seefracht kommen noch EUR 35,00 für die IMO-Erklärung hinzu.

(7) Liegt eine umsatzsteuerfreie Lieferung gemäß §§ 4 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 6 a UStG vor, ist der Kunde verpflichtet, eine Gelangensbestätigung zu unterzeichnen und mit dem Firmenstempel gestempelt zurückzusenden. Die Rücksendung der Gelangensbestätigung hat innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe des Kaufgegenstandes zu erfolgen. Wird diese nicht eingereicht, wird die Umsatzsteuer nachberechnet. Das Eigentum am Kaufgegenstand bleibt bis zum Eingang der Gelangensbestätigung bzw. bis zur Zahlung der nachberechneten Umsatzsteuer vorbehalten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) IGM Energy ist berechtigt, die Rechnung als elektronisches Dokument (z. B. PDF) per E-Mail an den Kunden zu versenden (elektronischer Rechnungsversand). Rechnungen in Papierform werden nur im Ermessen von IGM Energy oder auf gesonderten Kundenwunsch erstellt. Der Kunde hat uns eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche Rechnungen versandt werden sollen, unverzüglich schriftlich und rechtsgültig mitzuteilen. Die Zusendung einer Rechnung an die von dem Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gilt diesem als zugegangen, wenn der Kunde uns eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben hat. 

(2) Dem Kunden stehen die während dem Bestellvorgang angebotenen oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Er kann zwischen einer Zahlung per PayPal, per Vorauskasse oder Barzahlung bei Abholung wählen.

(3) Die Zahlung wird mit Rechnungsstellung fällig, soweit hiervon abweichend keine andere Frist zur Zahlung vereinbart worden ist. Wir sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. 

(4) Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen. 

(5) Dem Kunden stehen gegen Zahlungsansprüche nur insoweit Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, als es sich um Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt und die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. 

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. 

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 

(4) Der Kunde ist, solange er nicht in Zahlungsverzug ist, befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: 

  1. a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Vornahme für uns erfolgt und wir daher als Hersteller gelten, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Bleibt bei einer Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungsendbeträge (inkl. Umsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilsmäßig das Miteigentum zu übertragen, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 
  1. b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Ware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seinen Abnehmer oder Dritten entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde schon jetzt in vollem Umfang/in Höhe unserer etwaigen Forderungen oder unseres Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 
  1. c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange sie noch nicht fällig ist oder der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie die Einziehungsermächtigung zu widerrufen. 
  1. d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 

§ 7 Gewährleistung

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderbestimmungen bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Unternehmerregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Unternehmerregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. 

(2) Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 

(3) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch Werbung, öffentliche Äußerungen und Anpreisungen des Herstellers oder sonstiger Dritter. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. 

(4) Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten zu untersuchen. Die Untersuchung hat durch sachkundiges Fachpersonal zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 

(5) Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

(6) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

(7) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 

(8) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. 

(9) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir von dem Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. 

(10) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von §§ 10, 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 

§ 8. Widerrufsrecht

(1) Grundsätzlich ist für Unternehmer eine Rückgabe oder Stornierung von gekauften Waren ausgeschlossen. Sollten wir eine Rückgabe oder Stornierung dennoch akzeptieren, fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr oder Stornogebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes an, mindestens jedoch EUR 100,00. Der Artikel ist dabei in einem einwandfreien Zustand und in Originalverpackung zurückzusenden. Für den Rückversand der Ware ist der Kunde selbst verantwortlich. Für Produkte, die im Kundenauftrag individuell bestellt werden, ist die Rückgabe oder Stornierung ausgeschlossen. Werden Produkte in vertriebsbegleitenden Aktionen wie der Verfügbarkeitsgarantie oder Aktionen von Herstellern oder vergleichbare Rabattierungen wie einer verlängerten Garantie oder einer kostenlosen Beigabe anderer Artikel angeboten ist keine Stornierung möglich. 

(2) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben zu.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und in allen anderen gesetzlichen geregelten Fällen. 

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur 

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
  1. b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(3) Die sich aus § 9 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung. 

(6) Der Kunde akzeptiert, dass er die zur Verfügung gestellten Texte und Daten sorgfältig zu prüfen hat und für eventuelle Fehler die IGM Energy nicht haftbar machen kann. IGM Energy übernimmt keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel der Texteinhalte, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit.

§ 10 Verjährung

(1) Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. 

(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445 b BGB). 

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Kennzeichen

Der Kunde ist verpflichtet, Kennzeichen des/der Hersteller zu beachten, welche auf den Produkten aufgebracht sind. Dies gilt insbesondere für Marken. Die Lieferung von Produkten unter einem Kennzeichen ist nicht als Zustimmung seitens IGM Energy zum Gebrauch dieses Kennzeichens für die daraus eventuell durch den Kunden hergestellten weiteren Produkten anzusehen. Entsprechendes gilt für Kennzeichen auf Verpackungen oder in der dazugehörigen technischen Dokumentation oder in Werbematerialien.

§ 13 Technische Beratung

Etwaige anwendungstechnische Beratung von IGM Energy in Wort, Schrift oder durch Versuche außerhalb einer gesonderten Vereinbarung zur Beratung (vergütungspflichtiger Beratungsvertrag), erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von IGM Energy gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten von IGM Energy und liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden.

§ 14 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen unsererseits und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen ist unser Lager in 64354 Reinheim.

(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

(3) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Stuttgart. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Geschäftssitz bzw. Wohnsitz zu verklagen.

§ 15 Urheberrechte

Wir haben an allen Bildern, Videos und Texten, die auf unserer Website veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Videos und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 16 Sonstiges 

Am 01.01.2023 ist die überarbeitete Fassung des JStG (Jahressteuergesetz) in Kraft getreten. Das neue Gesetz macht den Kauf von Photovoltaikanlagen für Betreiber günstiger. Dadurch profitieren deutsche Solaranlagen Betreiber, durch den Wegfall der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer auf 0%.

Die Befreiung gilt für PV-Anlagen, die in der Nähe von Wohngebäuden oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden. Diese sind genau im UStG §12 Abs.3 definiert. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass beim Kauf von Komplettsystemen (außer für mobile Anlagen), Solarmodulen und teilweise bei Wechselrichtern und Batterien von dieser Befreiung profitiert wird.

Sie können hier unser PDF-Formular herunterladen, es ausfüllen und per Mail an info@igm-energy.de senden. In diesem Formular bestätigen Sie uns, dass Ihre Anlage die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Nach oben scrollen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner